Allgemeine Geschäftsbedingungen

David Prühäuser

Dachbox-mieten-Windsbach

Schwalbenring 18 91575 Windsbach

E-Mail: info[at]dachbox-mieten-windsbach.de

Telefonnummer: +491754241078

– im Folgenden „Vermieter“ genannt –

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Diese AGB stellen vorformulierte Vertragsbedingungen dar und gelten für alle Verträge über die Vermietung von Dachboxen und Zubehör durch den Vermieter an Verbraucher (§ 13 BGB).

1.2. Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Reservierungsanfrage des Mieters schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da die Anmietung für einen fest definierten Zeitraum erfolgt, ist die Buchung unmittelbar nach Bestätigung verbindlich.

3. Mietpreise, Kaution und Steuern

3.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

3.2. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen.

3.3. Eine Kaution von 100,00 € ist bei Übergabe zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.

4. Stornierungsbedingungen und Flex-Option Ein Rücktritt vom Vertrag ist als freiwillige Kulanz ausschließlich nach folgenden Bedingungen möglich:

  • Standard-Stornierung: Bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos. Danach werden 50 % des Mietpreises fällig. Bei Nichterscheinen oder Absage am Abholtag werden 100 % berechnet.

  • Flex-Option (optional buchbar für 9,90 €): Ermöglicht eine kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Mietbeginn. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.

5. Fahrzeugeignung und Nutzungseinschränkungen 

5.1. Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug die technischen Voraussetzungen (insbesondere die vom Hersteller zugelassene Dachlast und eine geeignete Dachreling) erfüllt.

5.2. Kann die Dachbox bei Abholung aus fahrzeugspezifischen Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht montiert werden, bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

5.3. In der Dachbox dürfen keine leicht entzündlichen, explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffe sowie keine lebenden Tiere transportiert werden. Die Nutzung von automatischen Waschanlagen ist untersagt.

6. Verhalten bei Schäden und Unfällen 

6.1. Bei Unfällen, Diebstahl, Brand oder sonstigen Beschädigungen am Mietgegenstand ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu benachrichtigen.

6.2. Eigene Reparaturversuche durch den Mieter sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters strikt untersagt.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beladung und Sicherung (Kontrolle der Befestigung nach ca. 50 km). Er haftet für von ihm zu vertretende Schäden, Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstandes während der Mietzeit in Höhe der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzes (Zeitwert).

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: April 2026

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